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Pflanzenbiotechnologie (M. Sc.)

Am Studium interessiert? Einstiegsinfos und Bewerbung

Prüfungsordnung 2022

(ab dem WiSe 22/23)

Das zweijährige Masterstudium besteht aus einem Pflichtbereich (30 LP) und einem Wahlpflichtbereich (60 LP). Im Pflichtbereich sind folgende Module zu absolvieren:

  • Schlüsselqualifikationen für Masterstudierende der Biowissenschaften - 6 LP
  • Forschungsqualifikationen in den Pflanzenwissenschaften - 6 LP
  • Forschungsmodul (Vorpraktikum für die Masterarbeit) - 18 LP

Im Wahlpflichtbereich müssen insgesamt 60 LP erbracht werden. Die Wahlpflichtmodule sind frei wählbar (s. Modulhandbuch). Durch die Anwahl der Wahlpflichtmodule haben die Studierenden die Möglichkeit ihren Schwerpunkt individuell festzulegen. In den Abschlussunterlagen wird kein Schwerpunkt angegeben. Die Bearbeitungszeit für die  Abschlussarbeit beträgt 12 Monate.

  • Prüfungsordnung 2018 (letztmalige Einschreibung SoSe 2022)

    Prüfungsordnung 2018

    Das zweijährige Masterstudium besteht aus einem Pflichtbereich (30 LP) und einem Wahlpflichtbereich (60 LP). Im Pflichtbereich müssen folgende Module absolviert werden:

    • Schlüsselqualifikationen für Masterstudierende der Biowissenschaften
    • Forschungsqualifikationen in den Pflanzenwissenschaften
    • Forschungsmodul

    Darüber hinaus müssen die Studierenden einen Schwerpunkt für Ihr Masterstudium festlegen.

    Zur Auswahl stehen folgende Majors (Schwerpunkte):

    • Pflanzenmolekularbiologie
    • Pflanzenphysiologie
    • Pflanzenproduktion

    Für den gewählten Major sind im Wahlpflichtbereich mindestens 36 LP zu erbringen. Die genaue Majorzuordnung ist hier aufgelistet. Die restlichen 24 LP können durch die Wahpflichtmodule aus anderen Majors belegt werden. Die Festlegung des Schwerpunktes erfolgt durch die Anmeldung der Abschlussarbeit. Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt 20 Monate. 

  • Qualifikationsziele

    Wesentliche Qualifikationsziele sind

    • ein vertieftes Verständnis des Systems Pflanze in molekularer, biochemischer und physiologischer Hinsicht sowie ein vertieftes Verständnis der komplexen Zusammenhänge von genetischen Faktoren, zellulären Abläufen und den daraus resultierenden Pflanzeneigenschaften.
    • eine Befähigung zur Beforschung molekularbiologischer, biochemischer und physiologischer Prozesse in Pflanzen als Wirkursachen für Funktionen des Systems Pflanze in seiner Umwelt.
    • die Befähigung zur Beforschung von Möglichkeiten der Veränderung von Pflanzeneigenschaften durch biotechnologische und züchterische Methoden.
    • die Befähigung zur Beurteilung von Anwendbarkeit, Chancen und Risiken für Pflanzenzüchtung und Pflanzenproduktion.
    • die Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten: Entwurf und Ausführung eines Forschungsplanes, Erfassung, Auswertung, Darstellung und kritische Würdigung der Ergebnisse.

    Absolventinnen/Absolventen sind in der Lage,

    • molekulare, biochemische und physiologische Forschung an Pflanzen zu betreiben und kritisch zu bewerten.
    • Erkenntnisse der molekularen Pflanzenwissenschaften für die Pflanzenzüchtung zu nutzen und genetische Anlagen für die Optimierung qualitativer und quantitativer Eigenschaften von Nutzpflanzen zu modifizieren.
    • molekulare, biochemische und physiologische Erkenntnisse und Verfahren für Anwendungsoptionen in der Pflanzenproduktion zu erschließen.
    • biotechnologische Verfahrensweisen für definierte Zwecke begründet auszuwählen und zu optimieren.

Studienorganisation

Der Studiengang ist modular aufgebaut: thematisch und zeitlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen, wie Vorlesungen, Seminare, Experimentelle Übungen oder Praktika, sind zu einem Modul zusammengefasst. Den Modulen werden Leistungspunkte (LP) gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) zugeordnet.

Viele Module (ca. 70%) werden in englischer Sprache angeboten.

 

Mobilität – Studieren im Ausland

Durch Kooperationen mit ausländischen Hochschulen sind längere Studienaufenthalte von bis maximal zwei Semestern im Ausland möglich, zum Beispiel im Rahmen des Erasmusprogramms der EU.

  • ISAP-Austauschprogramm mit der Northeastern University in Boston

    Seit über 40 Jahren bietet die Naturwissenschaftliche Fakultät Studierenden verschiedener Masterstudiengänge die Möglichkeit, an einem Austausch mit der Northeastern University (NEU) in Boston teilzunehmen.

    Boston ist die US-amerikanische Universitätsstadt schlechthin, was die große Zahl an Universitäten zeigt - es sind ingesamt 44 in der Metropolregion Boston. Zwar zählen das MIT und die Harvard University zu den international bekanntesten Universitäten, die Northeastern University gehört jedoch ebenfalls zu den 50 besten Universitäten der USA. Der Austausch erfolgt mit dem Department of Biology, welches zentral in Boston gelegen ist.

    Jährlich vergeben wir bis zu vier Stipendien für einen Austausch, die über das ISAP-Programm des DAAD finanziert werden. Im Gegenzug besuchen im Rahmen des Partnerprogramms COOP der NEU US-Studierende die Naturwissenschaftliche Fakultät der LUH.
    Der sechsmonatige Aufenthalt in einem Gastlabor kann mit 30 Leistungspunkten abgerechnet werden. Der Austausch findet von Oktober bis März statt und kann auch mit einer Masterarbeit kombiniert werden.

    Jeweils im Januar oder Februar findet eine Infoveranstaltung statt. Über den genauen Termin werden Studierende der betreffenden Masterstudiengänge über Stud.IP informiert. In der Stud.IP-Veranstaltung   „Studierenden Austausch mit der NEU Boston“ (Zugriff nur innerhalb der LUH) finden Sie weitere Informationen.

    Wer kann sich bewerben?

    Studierende mit

    • deutscher Staatsangehörigkeit oder gleichgestellt
    • Vollimmatrikulation an der LUH
    • überdurchschnittlicher akademischer Qualifikation und
    • persönlicher Eignung für den Auslandsaufenthalt.


    Wie wird gefördert?  

    Der Fördersatz liegt zurzeit bei 1200 Euro im Monat. Hinzu kommen eine Reisekostenpauschale von 1075 Euro sowie 35 Euro im Monat als Zuschuss für Versicherungen. Auch werden an der NEU anfallende Gebühren übernommen.

    Wie kann ich mich bewerben?

    Interessierte sollten die Infoveranstaltung zum Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters besuchen. Anschließend bewerben Sie sich über Stud.IP bei Dr. Th. Reinard und Prof. Dr. T. Winkelmann.

    Der vollständige Antrag muss enthalten:

    • ein Motivationsschreiben in englischer Sprache (maximal 4 Seiten)
    • einen tabellarischen Lebenslauf (in Englisch oder Deutsch)
    • Bachelor-Zeugnisse
    • die Transcripts of Records der bisherigen Kurse aus dem M. Sc. bzw. erzielte Punktezahlen in den Grundmodulen bei Life Science sowie
    • die von Ihnen gewünschte Arbeitsgruppe in Boston (am besten 2 bis 3 AGen mit jeweiligen Präferenzen angeben)

     

    Wenn Sie in die nähere Auswahl kommen, werden Sie sehr zeitnah zu einem Bewerbungsinterview eingeladen.

    Bitte beachten Sie, dass zwischen der Entscheidung und dem eigentlichen Aufenthalt mindestens 3 Monate liegen müssen, da Sie ein J1-Visum für die Einreise in die USA benötigen, dessen Ausstellung leider sehr lange dauert.

  • Auslandsbeauftragte: Zuständigkeiten und Kontaktdaten

Studienabschluss

  • Masterarbeit

    Anmeldung

    Die Masterarbeit muss beim Akademischen Prüfungsamt angemeldet werden. Reichen Sie bitte hierzu einen ausgefüllten Zulassungsantrag beim Akademischen Prüfungsamt ein. Das Formular kann per E-Mail eingereicht werden. 

    Vom Prüfungsamt wird Ihnen anschließend ein weiteres Formular für die Bestätigung der Themenausgabe ausgehändigt. Dieses Formular ist nicht im Internet zu finden und kann nur vom Akademischen Prüfungsamt zur Verfügung gestellt werden. Dieses Formular muss von den beiden Betreuern unterschrieben und anschließend beim Prüfungsamt  wieder eingereicht werden. Die beiden BetreuerInnen müssen eine Prüfungsberechtigung für den Studiengang Pflanzenbiotechnologie haben. Sollte Ihr(e) BetreuerIn nicht prüfungsberechtigt sein, kann diese beim Prüfungsausschuss (Frau Meisel) beantragt werden.

    Zulassungsvoraussetzungen

    Sie müssen im Studiengang PBT M.Sc. eingeschrieben sein. Weitere Zulassungsvoraussetzungen bestehen nicht.

    Bearbeitungszeit

    PO 2022 (Einschreibungen ab dem WiSe 22/23)

    Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 12 Monate.

    PO 2018 (letztmalige Einschreibung SoSe 22)

    Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 20 Monate.

    Verlängerung der Bearbeitungszeit für alle Prüfungsordnungen

    für die Verlängerung der Bearbeitungszeit gilt folgender Ablauf:

    1. Füllen Sie bitte eines der folgenden Formulare aus:

    a) Verlängerung der Bearbeitungszeit aus wichtigen Gründen (nicht krankheitsbedingt)

    Beispiel: Technische Probleme im Labor 

    b) Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit

    2. Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular an Pflanzenwissenschaften@pa.uni-hannover.de 

    3. Warten Sie die Rückmeldung vom Akademischen Prüfungsamt ab.

    4. Die Verlängerung wird im QIS vermerkt. Darüber hinaus erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid vom Prüfungsamt, dass Ihrem Antrag stattgegeben wurde. Erst mit dem Erhalt des Bescheides ist Ihre Verlängerung sicher!

    Abgabe der Abschlussarbeit

    Es ist jeweils ein gebundenes Exemplar der Abschlussarbeit sowie eine elektronische Version bei der/dem Erst- und Zweitprüfenden abzugeben. Die Abgabebestätigung erfolgt durch die Person, welche die Abschlussarbeiten entgegennimmt über das Formular Bestätigung über die Abgabe der Abschlussarbeit. Dieses Formular ist unverzüglich im Akademischen Prüfungsamt einzureichen.  

    Verteidigung der Abschlussarbeit

    Die Verteidigung kann sowohl in Präsenz wie auch online stattfinden. Es sind in der Regel 10 Minuten für den Vortrag und 20 Minuten für die anschließende Diskussion vorgesehen.  An der Verteidigung sollen beide Prüfende plus ein Beisitzer bzw. eine Beisitzerin teilnehmen. Der Beisitzer bzw. die Beisitzerin schreibt nur das Protokoll. Die Fragen werden ausschließlich von den Prüfenden gestellt.

    Note für die Abschlussarbeit

    Die Note für die Masterarbeit wird wie folgt berechnet: 75 % schriftliche Arbeit und 25 % Verteidigung. Die Berechnung der Note erfolgt durch das Akademische Prüfungsamt. Die beiden Prüfenden schicken Ihre Gutachten an das Akademische Prüfungsamt per Post (im PapierformatI). Die Prüfenden dürfen kein gemeinsames Gutachten schreiben. Die Note und das Datum der Verteidigung müssen im Gutachten separat ausgewiesen sein. Die Studierenden können Einsicht in ihre Prüfungsakte nehmen (inkl. Gutachten der Abschlussarbeit). 

  • Berufsfelder

    Künftige Berufsfelder der Absolventinnen und Absolventen

    Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Master Pflanzenbiotechnologie sind für folgende Berufsfelder qualifiziert, da sie über vertiefte Kenntnisse in den molekularen Pflanzenwissenschaften, insbesondere auf den Gebieten Molekulargenetik, Molekularbiologie, Pflanzenphysiologie, Biochemie und Zellbiologie als auch über Methodenkompetenz in der Pflanzenbiotechnologie verfügen:

    • Forschung, Entwicklung und Qualitätssicherung in der molekularbiologischen Grundlagenforschung sowie in der pflanzenbiotechnologischen Industrie,
    • in der universitären und außeruniversitären Forschung,
    • in anbau- bzw. biotechnologisch ausgerichteten Unternehmen, z. B. Züchtungs-, Saatgut- und Pflanzenschutzfirmen, Vermehrungs- und Jungpflanzeneinrichtungen
    • im Dienstleistungssektor sowie in Behörden im In- und Ausland.

    Berufliche Tätigkeiten:

    • Forschung und Entwicklung in bio-/lebenswissenschaftlich arbeitenden Firmen, Instituten und an Hochschulen in Bereichen mit molekularbiologischer und biotechnologischer Ausrichtung
    • Bewertung von Technikfolgen und biologischer Sicherheit von Pflanzen in Behörden, Ämtern und Betrieben mit Aufgabe molekularbiologischer Analytik und Kontrolle und in Consultingfirmen sowie Start-ups.

    Weitere Karrieremöglichkeiten bestehen in folgenden Bereichen:

    • Intellectual property (Patente)
    • Regulatory affairs
    • Öffentlichkeitsarbeit z. B. für Verbände, Behörden, Wissenschaftsorganisationen
    • Unternehmensgründung

     

  • Promotion

    Die Promotion ist ein Verfahren zum Nachweis der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung durch die Erstellung einer Dissertation in Form einer wissenschaftlichen Arbeit.

    Das Thema wird in Absprache mit einem / einer Professor/-in (Betreuer) der zuständigen Fakultät bestimmt.

Und jetzt? Möglichkeiten nach dem Studium

Formalia und Regularien

Regelungen zur Bewerbung, Zulassung und zum Ablauf eines Studiengangs werden in Ordnungen beschrieben und rechtsverbindlich festgelegt. Die Zugangsordnung regelt das Bewerbungs-, Auswahl- und Annahmeverfahren zum Studiengang.

Die Prüfungsordnung (PO) regelt die Prüfungsanforderungen und das -verfahren. Sie gibt vor, in welchen Modulen Prüfungs- und Studienleistungen zu erbringen sind sowie die Anzahl und Art der Prüfungen. Darüber hinaus enthält sie Vorgaben für die Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten. In der PO ist festgelegt, welche Angaben bei der Meldung zur Prüfung zu machen sind, ob und ggf. welche Nachweise vorzulegen, innerhalb welcher Frist Wiederholungsprüfungen durchzuführen sind und wie im Fall eines Prüfungsversäumnisses zu verfahren ist.

Prüfungen: Termine, Anmeldung und Informationen

Zum Abschluss eines Moduls müssen studienbegleitend Prüfungen abgelegt werden. In der Regel erfolgt die Anmeldung zu Prüfungsleistungen während des Anmeldezeitraums online beim Akademischen Prüfungsamt.

Studierende entscheiden selbstständig, welche und wie viele Prüfungen sie in einem Semester anmelden und absolvieren. Es ist empfehlenswert, die Prüfungen zu den im Modulkatalog angegebenen Terminen abzulegen.

Kontakt in Prüfungsangelegenheiten

Beratungsangebote und Kontakt

Studiengangskoordination und Fachberatung

Alfia Wolper
Adresse
Herrenhäuser Straße 2
30419 Hannover
Gebäude
Raum
Sprechzeiten
Mo. – Fr. 09:00 - 11:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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